Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder für sich oder im Auftrag
Dritter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Personen
angemeldet, steht der Anmelder für deren Vertragsverpflichtungen ein, wie für seine
eigenen. Der Vertrag ist dann rechtsgültig, wenn er vom Veranstalter bestätigt worden
ist.
Bezahlung
Mit dem Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von
15 % des Reisepreises höchstens jedoch Euro 260,-- pro Person bei Reisen bis
€ 2000,- fällig. Für darüber hinaus gehende Rechnungsbeträge sind
die vollen 15% als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird
auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung hat spätestens vier Wochen vor
Reisebeginn zu erfolgen. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
gelten als zumutbar und berühren die Wirksamkeit nicht, wenn sie den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Ändern sich vorgegebene
Beförderungstarife, so behalten wir eine Anpassung der mit der Buchung bestätigten Reise
vor. Dies betrifft auch Flugnebenkosten wie Sicherheitsgebühren, Landegebühren etc.,
für die wir auf Wunsch bereit sind, den Nachweis zu erbringen.
Für Buchungen von Flugleistungen handelt es sich grundsätzlich um einen
Vermittlungsauftrag.
Rücktritt
Sie können jederzeit vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung, der ausschließlich
schriftlich zu erfolgen hat. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige bereits
entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Stellung einer Ersatzperson wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,--/Person fällig. Sofern durch diesen
Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger entstehen, insbesondere
Flugleistungen und Visaänderungen, werden diese weiter belastet.
Diese Regelung gilt jedoch nur bis 40 Tage vor Reiseantritt. Spätere
Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den nachfolgend
genannten Stornogebühren und nachfolgender Neuanmeldung, je nach Verfügbarkeit,
möglich.
Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten, werden wir die nachstehend
genannten Stornogebühren in Rechnung stellen:
- Bis 30Tage vor Reiseantritt 15% v. Gesamtpreis
- bis 22Tage vor Reiseantritt 25% v. Gesamtpreis
- bis 15Tage vor Reiseantritt 50% v. Gesamtpreis
- bis 7Tage vor Reiseantritt 75% v. Gesamtpreis
- bis 1Tag vor Reiseantritt 85% v. Gesamtpreis
- danach 100 % v. Gesamtpreis.
Die vorab genannten Gebühren gelten pro Person . Nach Ticketausstellung
wird in jedem Fall eine Gebühr von 100% fällig.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Arten von Flügen
(z.B. Apex oder Holidaytarife) aufgrund internationaler Bestimmungen besondere
Rücktrittsbedingungen vorsehen. Für diese Flüge gelten die vorab genannten
Rücktrittsbedingungen und die Stornoentschädigungen nicht, auch wenn wir der
Veranstalter sind.
Rücktritt wegen Nichterreichens der
Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der
Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens drei Wochen vor Reiseantritt
erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet, ein
weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
Aufhebung des Vertrages wegen höherer
Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern. Die etwaigen Mehrkosten für die
Rückbeförderung, sowie alle übrigen anfallenden Mehrkosten, gehen zu Ihren Lasten.
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Haftung
Im Falle von vermittelten Fremdleistungen
haftet der Veranstalter für eine ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen. Der
Veranstalter haftet nicht für Schäden und Mängel, die im Gefolge solcher Leistungen
entstehen. Ansprüche sind in diesem Falle direkt an den Leistungsträger zu stellen. Das
betrifft u.a. auch den Wechsel des Fluggerätes und der Gesellschaft, beschädigtes
Gepäck, Flugausfälle/Verschiebungen und sonstige Folgen höherer Gewalt.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die ausdrücklich
als Fremdleistungen nur vermittelt werden, (z.B. Flug, fakultative Besichtigungen und
Ausflüge, sowie kulturelle und sonstige Veranstaltungen) haften wir nicht.
- A
Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen
Schaden ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist.
Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind,
soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei
Personenschäden auf Euro 75.000,--, bei Sachschäden auf Euro 4.000,-- beschränkt.
Kommt dem RV die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrs- gesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das
Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
oder Beschädigungen von Gepäck.
Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen
mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte es wider
Erwarten zu Beanstandungen und Mängeln kommen, so sind diese unverzüglich dem
Veranstalter oder dessen Leistungsträger mitzuteilen. Bei Weiter- und Rückflügen ist
der Reisende verpflichtet, sich diese vorher rückbestätigen zu lassen. Kommt ein
Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Versicherungen
Mit Ausnahme des gesetzl. vorgeschriebenen Sicherungsscheines gem.
§ 651k BGB sind in unseren Leistungen und Reisepreisen, keine weiteren Versicherungen
enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss von Reiseversicherungen.
Pass-/Visa-/Zoll u.
Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung oben genannter Vorschriften ist der Reisende
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften
entstehend, gehen zu seinen Lasten. Etwaige in der Reiseausschreibung genannte Angaben,
gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger. Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Ausgeschlossen ist eine Abtretung Ihrer Ansprüche gegen uns an Dritte,
auch Ehegatten und Verwandte. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem
Reisevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter
Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorgezeigten Ansprüche des
Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
Reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines
Monats nach vertraglicher Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. (§§ 651 g Abs. 1 BGB)
Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter
ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand (hier: Bühl/Baden)
verklagen.
(November 2003)
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