Ganesha-Sonderreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluss des Reisevertrages

  2. Mit der Anmeldung bietet der Anmelder für sich oder im Auftrag Dritter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Personen angemeldet, steht der Anmelder für deren Vertragsverpflichtungen ein, wie für seine eigenen. Der Vertrag ist dann rechtsgültig, wenn er vom Veranstalter bestätigt worden ist.

  3. Bezahlung

  4. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises höchstens jedoch Euro 260,-- pro Person bei Reisen bis € 2000,- fällig. Für darüber hinaus gehende Rechnungsbeträge sind die vollen 15% als Anzahlung fällig.  Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung hat spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

  5. Leistungs- und Preisänderungen

  6. Änderungen Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages gelten als zumutbar und berühren die Wirksamkeit nicht, wenn sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Ändern sich vorgegebene Beförderungstarife, so behalten wir eine Anpassung der mit der Buchung bestätigten Reise vor. Dies betrifft auch Flugnebenkosten wie Sicherheitsgebühren, Landegebühren etc., für die wir auf Wunsch bereit sind, den Nachweis zu erbringen.

    Für Buchungen von Flugleistungen handelt es sich grundsätzlich um einen Vermittlungsauftrag.

  7. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung, der ausschließlich schriftlich zu erfolgen hat. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Stellung einer Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,--/Person fällig. Sofern durch diesen Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger entstehen, insbesondere Flugleistungen und Visaänderungen, werden diese weiter belastet.

Diese Regelung gilt jedoch nur bis 40 Tage vor Reiseantritt. Spätere Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den nachfolgend genannten Stornogebühren und nachfolgender Neuanmeldung, je nach Verfügbarkeit, möglich.

Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten, werden wir die nachstehend genannten Stornogebühren in Rechnung stellen:

  • Bis 30Tage vor Reiseantritt 15% v. Gesamtpreis
  • bis 22Tage vor Reiseantritt 25% v. Gesamtpreis
  • bis 15Tage vor Reiseantritt 50% v. Gesamtpreis
  • bis 7Tage vor Reiseantritt 75% v. Gesamtpreis
  • bis 1Tag vor Reiseantritt 85% v. Gesamtpreis
  • danach 100 % v. Gesamtpreis.

Die vorab genannten Gebühren gelten pro Person . Nach Ticketausstellung wird in jedem Fall eine Gebühr von 100% fällig.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Arten von Flügen (z.B. Apex oder Holidaytarife) aufgrund internationaler Bestimmungen besondere Rücktrittsbedingungen vorsehen. Für diese Flüge gelten die vorab genannten Rücktrittsbedingungen und die Stornoentschädigungen nicht, auch wenn wir der Veranstalter sind.

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens drei Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.

  1. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern. Die etwaigen Mehrkosten für die Rückbeförderung, sowie alle übrigen anfallenden Mehrkosten, gehen zu Ihren Lasten.

  1. Haftung

Im Falle von vermittelten Fremdleistungen haftet der Veranstalter für eine ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Mängel, die im Gefolge solcher Leistungen entstehen. Ansprüche sind in diesem Falle direkt an den Leistungsträger zu stellen. Das betrifft u.a. auch den Wechsel des Fluggerätes und der Gesellschaft, beschädigtes Gepäck, Flugausfälle/Verschiebungen und sonstige Folgen höherer Gewalt.

Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen nur vermittelt werden, (z.B. Flug, fakultative Besichtigungen und Ausflüge, sowie kulturelle und sonstige Veranstaltungen) haften wir nicht.

  1. A   Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

  1. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist.

  2. Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf Euro 75.000,--, bei Sachschäden auf Euro 4.000,-- beschränkt.

  3. Kommt dem RV die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrs- gesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.

  1. Mitwirkungspflicht

  2. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte es wider Erwarten zu Beanstandungen und Mängeln kommen, so sind diese unverzüglich dem Veranstalter oder dessen Leistungsträger mitzuteilen. Bei Weiter- und Rückflügen ist der Reisende verpflichtet, sich diese vorher rückbestätigen zu lassen. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

  3. Versicherungen

  4. Mit Ausnahme des gesetzl. vorgeschriebenen Sicherungsscheines gem. § 651k BGB sind in unseren Leistungen und Reisepreisen, keine weiteren Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss von Reiseversicherungen.

  5. Pass-/Visa-/Zoll u. Gesundheitsvorschriften

  6. Für die Einhaltung oben genannter Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehend, gehen zu seinen Lasten. Etwaige in der Reiseausschreibung genannte Angaben, gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

  7. Sonstiges

  8. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

    Ausgeschlossen ist eine Abtretung Ihrer Ansprüche gegen uns an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorgezeigten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
    Reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglicher Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. (§§ 651 g Abs. 1 BGB)

  9. Gerichtsstand

Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand (hier: Bühl/Baden) verklagen.

(November 2003)

 


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